==> Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
1.
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zubenennen, der in den Vertrag zu den Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
Stornierung
bis 21 Tage vor Mietbeginn: -33% des Mietpreises
bis 11 Tage vor Mietbeginn: -66% des Mietpreises
bis 1 Tag vor Mietbeginn: -100% des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
2. Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
3.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
4.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
==> Ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wäre zu empfehlen.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^